des Hotel Solitaire, Hermann-Hesse-Straße 64, 13156 Berlin
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern
zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Inhaber des Hotels und damit Vertragspartner des Kunden ist die Metzger Der Komplettausbauer GmbH & Co. KG, An der Fohlenweide 22, 67112 Mutterstadt (nachfolgend als „das Hotel“ bezeichnet). In dem Hotelaufnahmevertrag kann von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, sofern zumindest die Textform eingehalten wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch Annahme der Bestellung des Kunden durch das Hotel zustande.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde gemeinsam mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen gegenüber dem Hotel.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
3. Rücktritt des Kunden, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
Stornierungen bis 3 Tage vor Anreise sind kostenfrei. Bei Stornierungen ab dem 2 Tag vor Anreise berechnet das Hotel 90 % des Übernachtungspreises, bei Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Die Regelung gilt auch bei Reduzierung der bestellten Zimmerzahl oder der Aufenthaltsdauer.
Für Buchungen eines Kontingents von mehr als 3 Zimmern, gelten separat zu vereinbarende Stornobedingungen und Optionstermine.
Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform und muss gegenüber dem Solitaire Hotel (Vertragspartner) erklärt werden.
Falls der Kunde bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages nicht anreist, besteht für das Hotel keine Beherbergungspflicht, es sei denn, ein späterer Ankunftstermin wurde vereinbart.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche des Hotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Bereitstellung und Rückgabe der Zimmer
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
Soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, erwirbt der Kunde nicht das Recht auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
5. Zahlungen und Steuern
Die geltenden Preise sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Bettensteuer (Citytax). Bei Änderungen von Steuern, Gebühren und Angaben behält sich das Hotel vor, die Preise entsprechend anzupassen. Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus bei Anreise des Kunden im Hotel zu verlangen. Andere Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag vereinbart werden. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
Rechnungen, die dem Kunden zugestellt werden, sind binnen Zehn Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.